Am Ostersamstag, 7.April 2012, steht folgender Artikel über unsere Beratungsstelle in der Frankfurter Rundschau:

Arbeiten mit einem Vorleser

Beratungsstelle hilft Sehbehinderten im Beruf / Unternehmen halten Menschen mit Handicap oft nicht für belastbar

Von Mareike Geringswald

„Die Zahl der Menschen mit Sehbehinderung nimmt zu. Sie kommen mit der Diagnose aus der Praxis und fragen sich: Wie geht es weiter?“, erklärt Silvia Schäfer (51), Leiterin der Technische Informations- und Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte (TIBS) in Hanau. Aus diesem Grund bietet die TIBS am Steinheimer Tor Betroffenen erste Hilfe und Beratung an. Als Förderverein der Bezirksgruppe Hanau ist sie Teil des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen (BSBH).
„Rund 80 Prozent aller Betroffenen sind nicht von Geburt an blind. Für sie ist es schwieriger, mit den Veränderungen zurecht zu kommen“, erläutert Schäfer, die aufgrund einer Netzhautdegeneration ebenfalls nur eingeschränkt sieht. „Unser Ziel ist es, die Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern“, fügt sie hinzu. Einem Beruf nachzugehen, sei dabei eine große emotionale Stütze. „Ich habe zunächst einen typischen Blindenberuf gelernt: Masseurin & Lymphtherapeutin. Jetzt arbeite ich bei TIBS im Büro“, erzählt Schäfer und zeigt ihren Arbeitsplatz. Denn um angemessen Arbeiten zu können, ist ein blindenspezifischer Arbeitsplatz wichtig. Je nach Grad der Sehbehinderung gehören verschiedene Geräte zur Ausstattung. Ganz wichtig ist ein Computer mit Vergrößerungssoftware und Screenreader, der die Informationen des Bildschirms und Texte vorliest.
Beherrschen die betroffenen Menschen die Blindenschrift, empfiehlt sich zusätzlich zur Tatstatur eine Braillezeile. Sie stellt Wörter und Texte in Punktschrift auf einer der Tastatur angehängten Zeile dar. Bei jedem Wort schieben sich einzelne Druckpunkte nach oben, die der Nutzer ertasten kann. Zudem helfen Lesegeräten und elektronische Lupen, Blätter zu vergrößern.

Rentenversicherung zahlt

„Leider wissen viele Unternehmen nicht, was ein blindenspezifischer Arbeitsplatz ist“, stellt Schäfer fest. An den Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplates kann es aber nicht liegen. Arbeitgeber müssen lediglich einen Computer zur Verfügung stellen, alle Kosten für die zusätzliche Ausstattung übernimmt die Rentenversicherung oder das Integrationsamt zur Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in die Arbeitswelt. „Große Unternehmen sind meist besser informiert als Kleinere, aber es gibt noch Defizite“, erklärt Josef Ender (62), Beisitzer im Vorstand der Bezirksgruppe Hanau des BSBH. Er hat selbst schon Arbeitnehmer mit Sehbehinderung vermittelt und die Firmen beraten. Dadurch kennt Ender auch die häufigste Frage von Arbeitgebern: Können Menschen mit Handicap die Arbeit bewältigen? „Arbeitgeber halten Menschen mit Handicap oft für weniger belastbar oder glauben, dass diese öfters krank sind. Das ist alles Blödsinn“, betont Schäfer. Um Arbeitgebern Zweifel zu nehmen, könnten auch sehbehinderte Menschen etwas tun. Schäfer schlägt ein Mobilitätstraining vor. Dabei lernen sie mit dem Blindenstock zu gehen, sowie sich im Straßenverkehr und ihn Gebäuden besser zu orientieren.

 

Kontakt zur Beratungsstelle:
Telefon 06181 / 956663, E-Mail info@tibsev.de, www.tibsev.de.

 

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