Über unsere Aktion zum "Tag des weißen Stockes" am 15.Oktober schreibt die Frankfurter Rundschau in Ihrer Ausgabe am 16.Oktober:
"Macht den Weg frei!"
Mitglieder des Blindenbundes auf mitunter gefährlichem Testlauf durch die Innenstadt.
von Andreas Zitzmann
Unfreiwilliger Hindernislauf in der Fußgängerzone. Monika Müller |
Wer
sehenden Auges durch die Hanauer Innenstadt und ihre Fußgängerzonen
geht, wird sich mitunter ärgern – über Werbeschilder,
Warenständer, Stehtische, ohne die inzwischen kein Geschäft
offenbar mehr glaubt auszukommen. Sie sind ärgerlich, weil oft hässlich
und sogar sinnlos. Um wie viel ärgerlicher ist diese „Möblierung“
der Straßen wohl für Menschen, die nichts oder kaum etwas sehen?
Knapp ein Dutzend Sehbehinderte und Blinde, einer von ihnen mit Glocke vornweg, zogen durch die Nürnberger Straße, Fahrstraße zum Freiheitsplatz und zurück zur Rosenstraße, wo der Bund vor einem Optikergeschäft einen Informationsstand aufgebaut hat. |
Nicht von ungefähr:
Seit rund einem Jahr kooperiert Ladeninhaber Gotthard Klassert (auch Vorsitzender
des Hanauer Marketing Vereins) mit dem Blindenbund, beispielsweise bei
der Beratung für spezielle Sehhilfen, die der Blindenbund nicht leisten
kann. |
Was erlaubt ist
Die Stadt Hanau hat 2008 „Richtlinien zur Gestaltung von Sondernutzungen
im öffentlichen Straßenraum“ erlassen. In 16 Paragrafen wird
geregelt, was erlaubt ist und was nicht.
Genehmigt werden können: Warenauslagen, mobile Verkaufsstände, Werbeständer,
Außenbestuhlung und Möblierung von Lokalen. Dazu gehören auch
Einfriedungen.
Die Ordnungsbehörde ist zuständig dafür, dass die Vorgaben auch
eingehalten werden. Sie kontrolliere täglich, teilt die Stadt auf Anfrage
mit. Inzwischen seien in 150 Fällen auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
worden. az